easyJet (U2) Entschädigung bei Flugverspätung

Hatten Sie eine Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung mit easyJet?

Erhalten Sie bis zu 600 € Entschädigung von easyJet nach EU-Verordnung 261/2004. Kostenlose Prüfung – 25 % nur bei Erfolg.

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Wir helfen Ihnen, bis zu 600 € zu erhalten – keine Kosten, wenn wir nicht gewinnen.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich von easyJet erhalten?
Nach EU-Verordnung 261/2004 können Sie bis zu 600 € pro Passagier von easyJet erhalten, je nach Flugdistanz: 250 € für Kurzstrecken, 400 € für Mittelstrecken, 600 € für Langstrecken.
Was kostet Ihr Service?
Wir arbeiten nach dem 'Keine Kosten ohne Erfolg'-Prinzip. Sie zahlen nur 25 % der Entschädigung, die wir von easyJet zurückholen.
Wie lange dauert es?
Die meisten easyJet-Fälle werden innerhalb von 2–8 Wochen gelöst. Wenn easyJet den Anspruch bestreitet, kann es mehrere Monate dauern.
Kann ich für alte Flüge eine Entschädigung fordern?
Ja, Sie können für Flüge mit easyJet bis zu 3 Jahre rückwirkend eine Entschädigung fordern.

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