Eurowings gestrichen oder verspätet? So holen Sie Ihr Geld
Sie stehen am Düsseldorfer Gate, der Flug sollte um 14:05 Uhr gehen, jetzt steht dort 18:40 Uhr. Dann kommt die Mail: gestrichen – „außergewöhnliche Umstände". Eine Formulierung, die alles und nichts bedeuten kann, und die in neun von zehn Fällen genau deshalb gewählt wird.
Eurowings ist die point-to-point-Airline der Lufthansa Group und bedient von Düsseldorf, Köln, Hamburg, Stuttgart und Berlin aus vor allem Kurz- und Mittelstrecken. Bei diesen Distanzen liegt die Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 bei 250 Euro pro Person, auf längeren Strecken bei bis zu 600 Euro. Das ist echtes Geld – und ausdrücklich kein Fluggutschein.
Entscheidend ist wie immer die Ursache. Und gerade bei Eurowings lohnt sich der zweite Blick, denn „außergewöhnlich" ist ein Rechtsbegriff mit engen Grenzen – kein Blankoscheck für jede Absage.
Was außergewöhnliche Umstände wirklich sind
Der Begriff steht in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung und meint Ereignisse, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Gemeint sind Dinge, die von außen kommen und außerhalb der Sphäre der Airline liegen:
- Zählt: Unwetter, das einen sicheren Start unmöglich macht, gesperrter Luftraum, Streiks der Flugsicherung in einem anderen Land, politische Unruhen am Zielort.
- Zählt nicht: technische Defekte, Personal- und Crewmangel, Streiks der eigenen Belegschaft, verkettete Verspätungen und Engpässe in der Flottenplanung.
Technische Defekte sind nie außergewöhnlich
Das ist in Deutschland der wichtigste Satz überhaupt, und er ist höchstrichterlich geklärt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein technischer Defekt am Flugzeug keine außergewöhnlichen Umstände begründet. Ein Flugzeug ist ein Gerät, das gewartet werden muss, und ein Ausfall ist ein normales Betriebsrisiko – nicht Schicksal.
Das gilt auch dann, wenn der Defekt erst am Tag selbst auftritt, wenn das Ersatzteil fehlt oder wenn am Standort keine Technik verfügbar ist. All das gehört zur Betriebsorganisation und damit in die Verantwortung der Airline.
Genau hier liegt das eigentliche Problem für Sie als Passagier. Ob ein Defekt vorlag, ob er auf Verschleiß, versäumte Wartung oder eine zu knapp geplante Umlaufkette zurückgeht – das steht nicht in der Absage, die Sie erhalten. Es steht in den Wartungs- und Betriebsdaten der Airline.
Diese Daten einzuholen und auszuwerten ist die Arbeit, die wir übernehmen. Manchmal kommen wir dabei zu dem Ergebnis, dass die Airline im Recht ist und Ihnen nichts zusteht. Dann sagen wir das – und Sie zahlen nichts.
Der Streik – und der häufigste Fehlgriff
Streiks sind der zweite große Streitpunkt. Und hier ist die Unterscheidung einfach, wenn man sie einmal kennt: Es kommt darauf an, wer streikt.
Streikt die eigene Belegschaft – Piloten, Kabine, Bodenpersonal, Abfertigung –, dann ist das keine außergewöhnliche Situation. Der Europäische Gerichtshof hat das für einen Pilotinnen- und Pilotenstreik ausdrücklich so entschieden: Ein Tarifkonflikt zwischen Arbeitgeber und Belegschaft gehört zum normalen Betrieb eines Luftfahrtunternehmens. Die Airline kann ihn verhandeln, einplanen und beeinflussen. Er fällt damit in ihre Sphäre, nicht außerhalb.
Anders liegt es, wenn Dritte streiken: die Flugsicherung in einem anderen Staat, das Sicherheitspersonal einer fremden Flughafengesellschaft. Dann kann der Umstand außergewöhnlich sein. Die Frage ist also nie „War es ein Streik?", sondern „Hat bei uns gestreikt?"
Die Beträge
Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis:
- 250 Euro pro Person bis 1 500 km – der Regelfall bei Eurowings.
- 400 Euro zwischen 1 500 und 3 500 km.
- 600 Euro über 3 500 km.
Der Betrag kommt zusätzlich zur Umbuchung oder Erstattung. Ihr Anspruch entfällt nicht, weil Sie eine spätere Verbindung angenommen haben.
Wann Sie keinen Anspruch haben
Lieber gleich ehrlich als ein Verfahren, das ins Leere läuft:
- Wurde Ihnen die Streichung mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt, gibt es nur Umbuchung oder Erstattung – keine Entschädigung.
- Sind Sie weniger als drei Stunden zu spät angekommen, besteht kein Anspruch, so unangenehm der Tag auch war.
- Lagen tatsächlich außergewöhnliche Umstände vor und kann die Airline das belegen, entfällt der Anspruch.
- Haben Sie den Flug aus eigenem Verschulden verpasst, ist es für Sie keine Streichung.
Drei Jahre – und die söp
Sie können drei Jahre zurückgehen. Ein gestrichener Eurowings-Flug aus 2023 kann also noch innerhalb der Verjährung liegen, auch wenn Sie die Sache längst abgehakt hatten.
Bleibt Eurowings bei einer Ablehnung, die auf „außergewöhnlichen Umständen" beruht, können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) anrufen. Sie ist genau für solche Fälle eingerichtet, damit Sie nicht vor Gericht ziehen müssen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher fällt eine geringe eigene Gebühr an, die bei Erfolg erstattet wird – verlangt wird dafür aber eine sauber begründete, schriftliche Darstellung.
Diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab: Wir holen den Grund der Streichung ein, prüfen, ob die vorgebrachten Umstände tragen, und sagen Ihnen ehrlich, wenn sie es tun. Ob Ihr Flug letzten Monat oder 2023 ausgefallen ist – in zwei Minuten wissen Sie, woran Sie sind.
Wurde Ihr Eurowings-Flug gestrichen?
Senden Sie uns Flugnummer und Datum. Wir ermitteln den Grund, prüfen Ihren Anspruch kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, ob er trägt.
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