Paris Charles de Gaulle (CDG) – Flugverspätung und Annullierung: So Erhalten Sie Entschädigung
Verspätung von oder nach Paris Charles de Gaulle in Paris erlebt?
Verspäteter Flug von oder nach Paris Charles de Gaulle in Paris? Sie haben möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Wir helfen Ihnen kostenlos, Ihr Recht durchzusetzen – 25 % nur bei Erfolg.
Häufige Fragen
Gilt EU 261 für Flüge von Paris Charles de Gaulle?
Ja, die EU-Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge, die von Paris Charles de Gaulle abfliegen, unabhängig von der Nationalität der Fluggesellschaft.
Wie viel Entschädigung kann ich erhalten?
Bis zu 600 € pro Passagier, abhängig von der Flugdistanz und Verspätungsdauer.
Was passiert, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlt?
Wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation und leiten den Fall bei Bedarf an die zuständigen Beschwerdestellen weiter.